Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ist die Frauenorganisation der SPD. Sie ist eine von neun Arbeitsgemeinschaften in der SPD, die im organisatorischen Aufbau und im Rahmen der politischen Willensbildung der Partei eine besondere Bedeutung haben. Als Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen "AsF" setzen wir uns für die gleichberechtige Teilhabe aller Frauen am gesellschaftlichen Leben ein. Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte, demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. Die Frauen, die in der AsF mitarbeiten, spiegeln die weibliche Bevölkerung in der Bundesrepublik wider: Es sind junge und alte Frauen, Berufstätige und Familienfrauen, Arbeiterinnen und Lehrerinnen, Schülerinnen und Studentinnen, also Frauen aus verschiedenen Generationen und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen und demzufolge auch unterschiedlichen Auffassungen, die sich in der AsF zusammenfinden. In einem sind sie sich einig: Im Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, und dafür setzen sie sich alle ein. Übrigens: der AsF gehören automatisch alle weiblichen Mitglieder der SPD an. Die Mitgliedschaft in der SPD ist aber nicht Voraussetzung für die Mitarbeit in der AsF. Mitmachen kann jede, egal ob sie der SPD angehört oder nicht.
10.12.2024 in Topartikel Wahlen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mein Name ist Katharina Räth, ich bin 40 Jahre alt, Gewerkschaftssekretärin und seit über 20 Jahren in Würzburg verwurzelt. Geboren in Schweinfurt, habe ich in Würzburg Geschichte und Germanistik studiert und im Anschluss unter anderem im Weintourismus gearbeitet. Seit meinem Eintritt in die SPD setze ich mich leidenschaftlich für eine gerechte Gesellschaft ein. Ich kandidiere für den Bundestag, um unsere Region und Ihre Anliegen in Berlin zu vertreten.
03.02.2025 in Familie
Am 30. Januar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.
Diesen Meilenstein haben wir vor allem unserer Genossin @natascha_sagorski zu verdanken!
Mit ihrer Petition stößt Natascha vor drei Jahren das Thema #GestaffelterMutterschutz an und ihr unermüdlicher Einsatz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hat sich gelohnt.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Regenerationszeit.
Denn keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten müssen.
Der Gestzentwurf wurde letzendlich von der Opposition eingebracht
03.02.2025 in Allgemein
Seit fast 30 Jahren gibt es das Gleichstellungsgesetz im Öffentlichen Dienst – doch noch immer haben Frauen das Nachsehen: Im Schnitt verdienen sie 234 Euro weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen und: Lediglich elf Prozent der teilzeitfähigen Führungspositionen sind von Frauen besetzt. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Simone Strohmayr fordert: „Der Staat als Arbeitgeber sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Gleichstellung wirksam fördern.“ Gemeinsam mit führenden Verbänden hat die SPD einen Gesetzentwurf erarbeitet, der am Donnerstag (30.1.) im Landtag beraten wurde.
„Die Welt dreht sich weiter, wir sind immer vernetzter, fahren Elektroautos und nutzen Künstliche Intelligenz, nur in Sachen Gleichstellung sind wir in der Steinzeit stehengeblieben! Gleichstellung ist kein lästiges ‚Add-on‘, sondern Grundvoraussetzung für einen attraktiven Öffentlichen Dienst. Alle anderen Bundesländer haben längst moderne Gleichstellungsgesetze und sind uns einen Schritt voraus“, betont Dr. Simone Strohmayr im Vorfeld der morgigen Plenardebatte.
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